Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Online Gutscheine
Die Einlösung von Online-Gutscheinen richtet sich nach den spezifisch geltenden Einlösebedingungen des jeweiligen Gutscheins wie z.B. Mindestbestellmenge, Mindestbestellwert, Gültigkeitszeitraum etc. Diese werden gesondert im Rahmen der Gutscheinvergabe mitgeteilt. Pro Einkauf kann nur ein Online-Gutschein eingelöst werden. Dieser ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Eine Barauszahlung sowie eine nachträgliche Verrechnung mit vorhergehenden Bestellungen ist nicht möglich. Ein Weiterverkauf ist nicht statthaft. Rabatte werden bei Retouren anteilig mit dem Wert der Retoure verrechnet.
2. Annahme von Bestellungen
Der Alesia Graf Fan-Shop ist frei, Online-Bestellungen nicht anzunehmen. Ob eine Bestellung angenommen wird, liegt im freien Ermessen des Alesia Graf Fan-Shops.
Der Alesia Graf Fan-Shop nimmt keine Bestellungen von Kunden an, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Eine Bestellbestätigung stellt noch keinen verbindlichen Kaufvertrag dar. Der Kaufvertrag wird erst mit der Lieferung der Ware wirksam.
Falls in der Artikelbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, werden alle Artikel ohne die abgebildete Dekoration geliefert.
3. Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim betreffenden Zusteller zu reklamieren und die Annahme zu verweigern sowie unverzüglich mit dem Alesia Graf Fan-Shop Kontakt über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten (telefonisch oder via Mail) aufzunehmen, damit der Alesia Graf Fan-Shop etwaige Rechte gegenüber dem Versender wahren kann.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Alesia Graf.
5. Zahlungsverzug
Sollten Sie mit der Bezahlung in Verzug geraten, so ist der Alesia Graf Fan-Shop berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde im Falle des Zahlungsverzugs alle durch zweckentsprechende Maßnahmen verursachte Kosten zur Beitreibung der offenen Forderungen zu ersetzen u.a. prozessrechtliche Kostenersatzpflicht, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe, Spesen, Kosten der Forderungseinziehung (u.a. Kosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und eines beauftragten Rechtsanwaltes) und Bearbeitungskosten.